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Arbeitsrecht in der Hotellerie: Was Hoteliers wissen müssen
Redaktion: Sandro Corpina, dipl. oec., MBA
Fachliche Prüfung: Stephanie Rippmann, lic. iur., Rechtsanwältin
Stand: Mai 2026
Die Saison beginnt in drei Wochen, zwei Mitarbeitende haben kurzfristig abgesagt, und der neue Rezeptionist wartet noch auf seine Arbeitsbewilligung. Solche Situationen gehören im Hotelbetrieb zum Alltag — rechtlich sind sie anspruchsvoller, als sie aussehen.
Saisonbetrieb, Teilzeit, Abruf — hohe Fluktuation, hoher Rechtsbedarf
Hotels und B&Bs arbeiten mit einer Mischung aus Festangestellten, Saisonkräften, Abrufarbeitenden und Praktikanten. Jedes Modell hat eigene arbeitsrechtliche Spielregeln — und eigene Stolperfallen.
Typische Schwachstellen in der Praxis:
⚠ Saisonverträge und Wiederanstellung
Ein befristeter Vertrag, der Jahr für Jahr erneuert wird, kann rechtlich als unbefristetes Arbeitsverhältnis gewertet werden. Wer Saisonkräfte regelmässig wiederbeschäftigt, sollte die Vertragsgestaltung prüfen lassen.
✗ Abrufarbeit ohne klare Regelung
"On-Call"-Modelle sind im Gastgewerbe verbreitet — rechtlich aber heikel. Ohne schriftliche Vereinbarung zu Mindesteinsätzen, Absagefristen und Lohnfortzahlung entstehen schnell Ansprüche, mit denen niemand gerechnet hat.
✓ Trinkgeld schriftlich regeln
Ob und wie Trinkgeld aufgeteilt wird, gehört in eine interne Regelung. Was mündlich vereinbart ist, führt zu Streit — besonders bei Austritt eines Mitarbeitenden.
⚠ Ausländisches Personal
EU/EFTA-Bürger, Drittstaatsangehörige, Kurzaufenthalter — jede Kategorie hat andere Anforderungen an Bewilligung, Sozialversicherung und Meldepflicht. Eine abgelaufene Bewilligung kann bei einer Kontrolle teuer werden.
✗ Kündigung in der Nebensaison
Wer in der ruhigen Jahreszeit Personal abbaut, muss Kündigungsfristen, Sperrfristen und allfällige GAV-Bestimmungen im Blick haben. Der Gesamtarbeitsvertrag L-GAV gilt für einen Grossteil der Branche — und ist nicht optional.
Recht im Betriebsalltag
Arbeitsrechtliche Fragen im Gastgewerbe lassen sich selten pauschal beantworten. Die Details entscheiden: Vertragstyp, Dienstalter, GAV-Unterstellung, Betriebsgrösse. Ein Anwalt, der den Fall kennt, ist schneller und günstiger als ein eskalierter Konflikt.
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