Verträge in der Hotellerie

Redaktion: Sandro Corpina, dipl. oec., MBA
Fachliche Prüfung: Stephanie Rippmann
Stand: Juni 2026

Der Vertrag mit dem Wäschereidienst verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr — die Kündigungsfrist war letzte Woche. Der Lieferant für die Frühstücksprodukte hat die Preise einseitig erhöht, und die Buchungsplattform behält bei Stornierungen die Kommission. Solche Situationen sind im Hotelbetrieb keine Ausnahme — sie entstehen, wenn Verträge nicht gelesen oder nicht verstanden werden.

Viele Verträge, wenig Zeit

Hotels und B&Bs stehen in einem dichten Netz vertraglicher Beziehungen: Lieferanten, Buchungsplattformen, Reinigungsdienste, Softwareanbieter, Pachtverträge. Viele dieser Verträge laufen über Jahre und werden selten hinterfragt — bis etwas schiefläuft.

Typische Schwachstellen in der Praxis: 


⚠ OTA-Verträge mit Booking.com, Expedia & Co.

Buchungsplattformen diktieren ihre Konditionen weitgehend einseitig — Kommissionen, Paritätsklauseln, Stornobedingungen. Wer die AGBs nicht kennt, akzeptiert Bedingungen, die den Handlungsspielraum des Betriebs erheblich einschränken.

✗ Pachtvertrag ohne Prüfung unterzeichnet

Gerade bei Übernahme eines Betriebs oder Erneuerung eines Pachtvertrags lauern Risiken: Instandhaltungspflichten, Investitionsklauseln, Konkurrenzverbote. Was im Kleingedruckten steht, kann über Jahre hinweg teuer werden.

✓ Beherbergungsvertrag klar formulieren

Was gilt bei Stornierung, Nichterscheinen, Schäden durch Gäste? Ein klarer Beherbergungsvertrag — auch in Form von AGB — schützt den Betrieb und schafft Transparenz gegenüber den Gästen.

⚠ Automatische Vertragsverlängerung

Viele Dienstleistungsverträge verlängern sich stillschweigend, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Wer die Fristen nicht im Blick hat, sitzt ein weiteres Jahr fest — oder zahlt eine Ausstiegsentschädigung.

✗ Keine schriftliche Mängelrüge

Wer mit einer Lieferung oder Leistung unzufrieden ist, muss das schriftlich und innert nützlicher Frist rügen — sonst gilt die Leistung als genehmigt. Ein kurzes E-Mail genügt, aber es muss gemacht werden. 

Verträge prüfen, bevor man unterschreibt

Ein Vertrag, den die Gegenseite vorlegt, schützt die Gegenseite. Eine kurze anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift kostet wenig — und verhindert jahrelange Bindungen an ungünstige Konditionen. 

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