Haftung im Hotelbetrieb: Wenn etwas schiefläuft

Ein Gast stolpert über einen losen Teppich im Korridor und verletzt sich. Ein anderer reklamiert, sein Laptop sei aus dem Zimmer verschwunden. Die Antwort auf die Frage "Wer haftet?" hängt von Details ab, die viele Hoteliers nicht auf dem Schirm haben.

Gastgeber sein heisst auch: Risiken kennen

Hotels und B&Bs haften gegenüber ihren Gästen für Schäden, die im Betrieb entstehen — an Personen ebenso wie an Sachen. Das Schweizer Recht kennt dabei einige Besonderheiten, die im Gastgewerbe besonders relevant sind.

Typische Schwachstellen in der Praxis: 

Gasthaftung für eingebrachte Sachen
Das Obligationenrecht sieht eine gesetzliche Haftung des Hoteliers für Sachen vor, die Gäste einbringen — also Gepäck, Elektronik, Wertgegenstände. Diese Haftung greift auch ohne Verschulden, ist aber betragsmässig begrenzt. Wer die Grenzen nicht kennt, kalkuliert falsch.

✗ Haftungsausschlüsse an der Rezeption
Ein Schild mit "Für Wertsachen im Zimmer wird keine Haftung übernommen" schützt weniger, als viele denken. Solche Ausschlüsse sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam — und gelten nicht für grobe Fahrlässigkeit.

✓ Sicherheitspflicht ernst nehmen
Rutschige Böden, defekte Beleuchtung, lose Handläufe — wer solche Mängel kennt und nicht behebt, haftet bei einem Unfall. Regelmässige Kontrollen und eine kurze Dokumentation sind der beste Schutz.

⚠ Überbuchung und Nichterfüllung
Wer einen Gast mit bestätigter Buchung abweisen muss, schuldet unter Umständen Schadenersatz — Mehrkosten für ein anderweitiges Hotel inklusive. Was auf Buchungsplattformen wie ein Routinevorgang wirkt, kann rechtliche Konsequenzen haben.

✗ Keine klare Regelung bei Schäden durch Gäste
Beschädigte Möbel, Flecken, zerbrochenes Inventar — was kann das Hotel in Rechnung stellen, und wie? Ohne klare Grundlage im Beherbergungsvertrag ist die Durchsetzung schwierig.

Wenn ein Gast mit Anwalt droht

Reaktionsgeschwindigkeit zählt. Wer innert einem Arbeitstag eine anwaltliche Einschätzung einholen kann, verhindert Eskalationen — und tritt professionell auf. 


LexAssist® für Hotels und B&Bs

Rechtliche Fragen im Gastgewerbe lassen sich selten pauschal beantworten.Mit LexAssist® haben Sie einen lizenzierten Partneranwalt innert einem Arbeitstag erreichbar — für Arbeitsrechtsfragen, Vertragsprüfungen und alles, was im Betriebsalltag auftaucht.

Zum Einzelpreis ab CHF 390 oder als monatliches Abo all inclusive.

→ Jetzt KMU-Pakete anfragen


LexAssist®: Ihre externe Rechtsabteilung.


Wählen Sie jetzt das passende Paket: 



Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. LexAssist® vermittelt lizenzierte Partneranwälte für Ihre konkrete Situation.       


Weitere Themen, die Hotels und B&Bs beschäftigen:

→ Rechtsberatung für Hotels und B&Bs

→ Arbeitsrecht in der Hotellerie

→ Datenschutz in der Hotellerie

→ Verträge in der Hotellerie



Zurück zur Übersicht

Suchen