Datenschutz in der Hotellerie

Name, Adresse, Kreditkartennummer, Reisepassnummer — wer in einem Hotel übernachtet, hinterlässt eine Menge persönlicher Daten. Seit September 2023 gelten für deren Bearbeitung verschärfte Regeln. Viele Betriebe haben das noch nicht vollständig umgesetzt.


Gästedaten sind sensible Daten

Hotels und B&Bs bearbeiten täglich personenbezogene Daten — bei der Buchung, beim Check-in, über Buchungsplattformen, Zahlungsdienstleister und Treueprogramme. Das nDSG verlangt, dass dieser Umgang mit Daten transparent, zweckgebunden und sicher erfolgt.

Typische Schwachstellen in der Praxis: 

Datenschutzerklärung veraltet oder fehlend
Wer eine Website betreibt und darüber Buchungen entgegennimmt, braucht eine aktuelle Datenschutzerklärung — verständlich, vollständig, auf das nDSG abgestimmt. Eine veraltete Erklärung oder ein generisches Template aus dem Internet genügt nicht. 

✗ Buchungsplattformen ohne vertragliche Grundlage
Booking.com, Expedia, Airbnb — wer über solche Plattformen Gästedaten erhält oder weitergibt, steht in einem Datenbearbeitungsverhältnis. Ob die eigenen AGBs und Datenschutzhinweise das korrekt abbilden, prüfen die wenigsten Betriebe.

✓ Meldepflicht bei Kanton und Gemeinde
In der Schweiz sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, Gästedaten für die Kurtaxe oder Beherbergungsstatistik zu melden. Diese Pflicht existiert unabhängig vom nDSG — aber die Art der Datenspeicherung und -weitergabe muss trotzdem datenschutzkonform sein.

⚠ Kreditkartendaten und PCI-DSS
Wer Kreditkartendaten speichert oder verarbeitet, unterliegt zusätzlich dem PCI-DSS-Standard. Viele kleinere Betriebe wissen nicht, ob ihr Zahlungssystem compliant ist — und wer im Schadensfall haftet.

✗ Kein Prozess bei Datenpannen
Wird ein System gehackt oder gehen Gästedaten verloren, muss der Betrieb innert 72 Stunden reagieren — unter Umständen mit Meldung an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Ohne definierten Prozess entsteht Zeitdruck im denkbar ungünstigsten Moment.

Datenschutz ist Chefsache

Die Verantwortung liegt bei der Betriebsleitung — nicht beim IT-Dienstleister und nicht bei der Buchungsplattform. Ein Anwalt mit Datenschutz-Erfahrung hilft, die grössten Lücken zu schliessen, bevor sie zum Problem werden. 


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