Online-Kauf widerrufen - aber wie?

Was gilt, welche Fristen laufen und wann Sie kein Rückgaberecht haben.

Sie haben etwas online bestellt und möchten es zurückgeben. Was sind Ihre Rechte? Die Antwort überrascht viele: In der Schweiz gibt es – anders als in der EU – kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Online-Käufen.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht in der Schweiz

Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Das bedeutet: Wenn Sie online bei einem Schweizer Händler bestellen, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe – sofern die Ware mangelfrei ist.

Anders als in der EU gilt in der Schweiz kein 14-tägiges Widerrufsrecht als gesetzlicher Standard. Massgeblich sind die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des jeweiligen Händlers. 

Wann haben Sie trotzdem ein Rückgaberecht? 

  • Der Händler hat ein freiwilliges Rückgaberecht in seinen AGB versprochen 
  • Die Ware ist mangelhaft oder entspricht nicht der Beschreibung 
  • Sie haben bei einem EU-Händler bestellt (dann gilt EU-Recht) 
  • Es liegt ein Irrtum oder eine Täuschung vor

Was tun bei mangelhafter Ware?

Wenn die gelieferte Ware fehlerhaft ist oder nicht der Beschreibung entspricht, haben Sie gestützt auf das Kaufrecht (OR Art. 197 ff.) klare Ansprüche: 

  • Nachlieferung einer mangelfreien Sache
  • Preisminderung 
  • Wandelung (Rückgabe gegen Rückerstattung des Kaufpreises)  

Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden – warten Sie nicht zu lange.

Vorgehen bei Problemen mit Online-Händlern 

  • Schriftliche Reklamation per E-Mail mit Fotodokumentation 
  • Frist zur Stellungnahme setzen (7–14 Tage) 
  • Bei Schweizer Händlern: Ombudsstelle oder Schlichtungsverfahren 
  • Bei EU-Händlern: EU-Streitschlichtungsplattform nutzen  

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