Allgemeine Geschäftsbedingungen: Schutz oder Falle?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind aus dem modernen Geschäftsleben kaum wegzudenken. Sie regeln Zahlungsfristen, Haftungsausschlüsse, Lieferbedingungen und vieles mehr — und sollen das Unternehmen im Streitfall absichern. Doch viele AGB erfüllen genau diesen Zweck nicht, weil sie fehlerhaft eingebunden oder rechtlich angreifbar sind.

Das Schweizer Recht kennt keine spezifische AGB-Kontrolle wie etwa das deutsche Recht — trotzdem sind Grenzen gesetzt. Das Obligationenrecht schützt Vertragsparteien vor ungewöhnlichen und unzumutbaren Klauseln. Die sogenannte "Ungewöhnlichkeitsregel" besagt: Wer AGB akzeptiert, stimmt nur dem zu, womit er vernünftigerweise rechnen musste. Überraschende oder stark benachteiligende Klauseln gelten als nicht vereinbart — auch wenn sie klein gedruckt unterschrieben wurden.

Für KMU bedeutet das: Gut gemeinte AGB können im Ernstfall wirkungslos sein, wenn sie nicht sorgfältig auf die eigene Geschäftstätigkeit abgestimmt sind. Häufige Schwachstellen sind pauschale Haftungsausschlüsse, einseitige Änderungsvorbehalte oder unklare Zahlungsbedingungen.

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