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Fürsorgepflicht und Mobbing am Arbeitsplatz
Redaktion: Sandro Corpina, dipl. oec., MBA
Fachliche Prüfung: Stephanie Rippmann, lic. iur., Rechtsanwältin
Stand: August 2026
Fürsorgepflicht verletzt? Was Sie bei Konflikten am Arbeitsplatz wissen müssen
Konflikte am Arbeitsplatz nehmen zu – das zeigen aktuelle Zahlen der Rechtsschutzversicherer. Immer mehr Arbeitnehmende fühlen sich von ihrem Arbeitgeber nicht ausreichend geschützt. Dieser Beitrag erklärt, was die Fürsorgepflicht konkret bedeutet, wann sie verletzt ist – und was Sie tun können.
Was zeigt die aktuelle Entwicklung?
Schweizer Rechtsschutzversicherer melden für 2025 einen deutlichen Anstieg gemeldeter Fälle im Arbeitsrecht: Fälle rund um die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nahmen im Vorjahresvergleich um über ein Drittel zu. Gründe dafür sind laut Fachleuten erhöhter Druck in Unternehmen, Unsicherheit bei der Führung im Homeoffice sowie eine sinkende Gesprächsbereitschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
✓ Tipp:
Ein Konflikt ist nicht automatisch eine Rechtsverletzung. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber seine gesetzliche Fürsorgepflicht tatsächlich verletzt hat – dafür gibt es klare Kriterien.
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Was bedeutet die Fürsorgepflicht (Art. 328 OR)?
Der Arbeitgeber muss die Persönlichkeit der Mitarbeitenden schützen und auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht nehmen. Dazu gehören:
- Schutz vor Mobbing, Belästigung und Diskriminierung durch Vorgesetzte oder Kollegen
- Angemessene Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Pausen, Sicherheit)
- Eingreifen, wenn Konflikte im Team eskalieren
- Sorgfältige Behandlung bei Kündigung, Umstrukturierung oder Krankheit
Wann liegt eine Verletzung vor?
- Der Arbeitgeber weiss von Mobbing oder Belästigung und unternimmt nichts
- Systematische Herabsetzung, Ausgrenzung oder Blossstellung wird geduldet
- Übermässiger Dauerdruck ohne Rücksicht auf Gesundheit
- Vorgesetzte greifen bei eskalierenden Teamkonflikten nicht ein
⚠ Was auf dem Spiel steht:
Ohne Dokumentation ist eine Fürsorgepflichtverletzung schwer nachzuweisen. Wer sich nicht meldet oder keine Beweise sichert, hat später eine deutlich schwächere Position.
Was können Sie konkret tun?
Schritt 1 – Vorfälle schriftlich festhalten: Datum, Uhrzeit, Beteiligte, konkrete Aussagen oder Handlungen.
Schritt 2 – Den Vorfall intern melden – schriftlich, an Vorgesetzte, HR oder eine interne Meldestelle.
Schritt 3 – Bei Untätigkeit des Arbeitgebers: schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung.
Schritt 4 – Bleibt der Arbeitgeber untätig, prüfen Sie rechtliche Schritte – etwa Schadenersatz- oder Genugtuungsansprüche.
Was, wenn eine Kündigung folgt?
Wird jemandem gekündigt, weil er eine Fürsorgepflichtverletzung gemeldet hat, kann dies eine missbräuchliche Kündigung darstellen. Mehr dazu und zu Kündigungsfristen finden Sie in unserem Beitrag "Arbeitgeber kündigt – meine Rechte".
Wann brauchen Sie einen Anwalt?
- Der Arbeitgeber reagiert nicht auf schriftliche Meldungen
- Sie erwägen eine Kündigung wegen der Situation oder wurden gekündigt
- Es geht um gesundheitliche Folgen (Arztzeugnis, Krankschreibung)
- Sie sind unsicher, ob Ihr Fall rechtlich eine Fürsorgepflichtverletzung darstellt
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. LexAssist® vermittelt lizenzierte Partneranwälte für Ihre konkrete Situation.
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