Erbrecht in der Schweiz: Was Privatpersonen wissen müssen.

Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer — er wirft sofort rechtliche Fragen auf. Wer erbt was? Gilt ein Testament? Was ist mit dem Pflichtteil? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Grundlagen des Schweizer Erbrechts — verständlich, ohne Juristendeutsch.


Das Erbrecht bestimmt

Es regelt, wer erbt, in welchem Umfang, und ob ein Testament oder ein Erbvertrag diese gesetzliche Ordnung verändern kann. In der Schweiz ist das Erbrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt, konkret in den Artikeln 457 bis 640.

Wer erbt ... ohne Testament

Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge.
Das ZGB teilt die Erben in sogenannte Parentelen (Stämme) ein:

  1. Parentel: Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) — sie erben zuerst
  2. Parentel: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister) — erben, wenn keine Nachkommen vorhanden
  3. Parentel: Grosseltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten) — erben, wenn 1. und 2. fehlen

Der Ehepartner oder eingetragene Partner erbt immer zusammen mit der jeweiligen Parentel — mit einem festgelegten Anteil.

Beispiel:
Verstirbt jemand mit Ehepartner und zwei Kindern, erbt der Ehepartner die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Ohne Nachkommen und ohne Eltern erbt der Ehepartner alles. 


Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil bestimmter Erben — er kann durch Testament oder Erbvertrag nicht unterschritten werden.

Seit der Erbrechtsrevision 2023 gelten in der Schweiz folgende Pflichtteile:

✓ Nachkommen: ½ des gesetzlichen Erbteils 
✓ Ehepartner / eingetragener Partner: ½ des gesetzlichen Erbteils

Der Pflichtteil der Eltern wurde mit der Revision 2023 abgeschafft. Das gibt Erblassern mehr Freiheit bei der Testamentsgestaltung. 

Wichtig:
Wer jemanden im Testament «enterben» möchte, kann dies nur innerhalb der Grenzen des Pflichtteils tun.
Eine vollständige Enterbung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich — etwa bei schwerer Straftat gegen den Erblasser. 


Testament oder Erbvertrag — was ist der Unterschied?

Testament:

✓ Einseitig errichtbar — keine Zustimmung anderer nötig 
✓ Jederzeit widerrufbar
✓ Handschriftlich oder öffentlich (notariell) möglich


Erbvertrag: 

✓ Zweiseitiger Vertrag — bindet alle Parteien
✓ Nicht einseitig widerrufbar
✓ Muss notariell beurkundet werden
✓ Geeignet z.B. bei Patchwork-Familien oder konkreten Abmachungen unter Geschwistern 


Handschriftliches Testament — was gilt?

Ein handschriftliches Testament ist in der Schweiz gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben ist (kein Drucker, kein Tippgerät), Datum und Ort enthält, und eigenhändig unterschrieben ist. Fehlt eines dieser Elemente, ist das Testament ungültig. Tipp: Das Testament beim Zivilstandsamt hinterlegen — so wird es nach dem Tod sicher gefunden. 


Was passiert mit Schulden?

Erben übernehmen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen — bis zur Höhe des Nachlasses. Übersteigen die Schulden das Vermögen, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung muss innert 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalls erklärt werden — beim zuständigen Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

⚠ Vorsicht:
Wer sich in die Erbschaft einmischt — zum Beispiel Bankkonten nutzt oder Gegenstände verkauft — kann die Ausschlagung verwirken. Im Zweifelsfall sofort rechtliche Beratung einholen. 


Wann brauche ich einen Anwalt?

Rechtliche Beratung ist sinnvoll bei:

✓ Erbstreitigkeiten unter Geschwistern oder anderen Erben
✓ Anfechtung oder Ungültigkeit eines Testaments
✓ Patchwork-Familien mit unklaren Verhältnissen
✓ Liegenschaften im Nachlass
✓ Schulden oder unklarer Vermögenslage
✓ Erbengemeinschaft, die sich nicht einigen kann
✓ Nachlassplanung zu Lebzeiten (Testament, Erbvertrag) 


Was kostet Erbrechtsberatung?

Anwälte berechnen für Erbrechtsmandate meist nach Zeitaufwand — CHF 300 bis 500 pro Stunde sind in der Schweiz üblich. Bei komplexen Erbstreitigkeiten können die Kosten schnell in den vierstelligen Bereich steigen.


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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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