
Was hineingehört, was unzulässig ist, - und was Sie tun können, wenn das Zeugnis nicht stimmt.
Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente im Berufsleben. Es begleitet Sie bei jeder Bewerbung – und ein schlechtes Zeugnis kann Türen schliessen, bevor Sie sich vorstellen konnten. Umso wichtiger ist es, Ihre Rechte zu kennen.
1. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
In der Schweiz haben Sie als Arbeitnehmer jederzeit Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis – nicht nur bei Kündigung, sondern auf Verlangen auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses (sogenanntes Zwischenzeugnis).
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Er darf dies nicht verweigern und nicht unnötig verzögern.
✓ Ihr Recht:
Sie können jederzeit ein vollständiges Arbeitszeugnis verlangen – auch wenn Sie noch angestellt sind.
⚠ Was auf dem Spiel steht:
Ohne Arbeitszeugnis sind Bewerbungen kaum möglich. Wer zu lange wartet, riskiert, dass Erinnerungen verblassen und das Zeugnis ungenau wird.
2. Was ins Arbeitszeugnis gehört
Ein vollständiges Arbeitszeugnis muss mindestens folgende Punkte enthalten:
- Personalien (Name, Geburtsdatum)
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Funktion und Aufgaben
- Beurteilung der Leistung
- Beurteilung des Verhaltens
- Austrittsgrund (auf Wunsch des Arbeitnehmers)
- Dank und gute Wünsche (üblich, aber nicht zwingend)
Ein Zeugnis, das nur Funktion und Dauer nennt, ohne Leistung und Verhalten zu beurteilen, ist unvollständig – und kann beanstandet werden.
3. Die Sprache des Arbeitszeugnisses: was Formulierungen wirklich bedeuten
Arbeitszeugnisse in der Schweiz folgen einer eigenen Sprache. Was freundlich klingt, kann in der Praxis vernichtend sein.
Einige Beispiele:
- "Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt." → Genügend — unter dem Durchschnitt
- "Sie war stets bemüht, die Aufgaben zu erfüllen." → Hat es versucht, aber nicht geschafft · "Er erledigte seine Aufgaben mit grossem Fleiss." → Fleissig, aber ohne Eigeninitiative oder Resultat
- "Wir schätzen ihr Engagement für die Interessen der Belegschaft." → War gewerkschaftlich aktiv – Warnung an den nächsten Arbeitgeber
✓ Tipp:
Lassen Sie Ihr Zeugnis von jemandem mit Erfahrung gegenlesen, bevor Sie es akzeptieren.
4. Was im Arbeitszeugnis unzulässig ist
Der Arbeitgeber ist zur Wahrheit verpflichtet – aber auch zum Wohlwollen. Ein Zeugnis darf nicht:
- Unwahre Tatsachen enthalten
- Durch Formulierungen, Auslassungen oder Codes den Arbeitnehmer schlechter darstellen als er war
- Persönliche Merkmale erwähnen, die für die Arbeit irrelevant sind (Krankheiten, Gewerkschaftszugehörigkeit, Schwangerschaft)
- Den Grund einer Kündigung durch den Arbeitgeber erwähnen, wenn der Arbeitnehmer das nicht wünscht
⚠ Was auf dem Spiel steht:
Versteckte Negativformulierungen sind schwer zu erkennen – und können Bewerbungen jahrelang sabotieren, ohne dass Sie es merken.
5. Was tun, wenn das Zeugnis schlecht oder falsch ist?
Sie müssen ein schlechtes oder falsches Arbeitszeugnis nicht akzeptieren. Folgende Schritte sind möglich:
Schritt 1: Korrektur verlangen
Wenden Sie sich schriftlich an den Arbeitgeber und benennen Sie konkret, was falsch oder unzulässig ist. Oft lässt sich eine Korrektur ohne Eskalation erreichen.
Schritt 2: Schlichtungsverfahren
Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, können Sie bei der zuständigen Schlichtungsbehörde ein Verfahren einleiten – kostenlos, ohne Anwaltspflicht.
Schritt 3: Klage beim Arbeitsgericht
Im letzten Schritt können Sie auf Korrektur des Zeugnisses klagen. Das Gericht kann den Arbeitgeber zur Ausstellung eines korrekten Zeugnisses verpflichten.
Typische Stolpersteine:
- Zu lange zugewartet – Fristen beachten
- Zeugnis akzeptiert und unterschrieben ohne Vorbehalt
- Keine schriftliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber dokumentiert
⚠ Was auf dem Spiel steht:
Wer das Zeugnis kommentarlos annimmt, hat es möglicherweise stillschweigend akzeptiert – eine spätere Anfechtung wird schwieriger.
6. Wann brauche ich einen Anwalt?
Nicht jede Zeugniskorrektur braucht sofort anwaltliche Unterstützung. Bei klaren Fehlern oder unzulässigen Formulierungen reicht oft ein sachliches Schreiben.
Einen Anwalt beiziehen sollten Sie wenn:
- Der Arbeitgeber eine Korrektur verweigert
- Das Zeugnis versteckte Codes enthält, die schwer nachweisbar sind
- Gleichzeitig eine Kündigung angefochten wird
- Fristen ablaufen und schnelles Handeln nötig ist
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PS:
Möchten Sie wissen, was bei einer Kündigung zu beachten ist?
Lesen Sie unseren Beitrag: Mein Arbeitgeber kündigt; was tun?
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
