Eine Scheidung ist selten einfach — weder emotional noch rechtlich. Wer die wichtigsten Regeln kennt, trifft bessere Entscheidungen. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Grundlagen des Schweizer Scheidungsrechts — verständlich, ohne Juristendeutsch.
Wann kann man sich in der Schweiz scheiden lassen?
Es gibt zwei Wege:
- Gemeinsame Scheidung (auf gemeinsames Begehren)
Wenn beide Ehepartner die Scheidung möchten, kann ein gemeinsames Begehren auf Scheidung beim Gericht am Wohnsitz eines Ehegatten eingereicht werden. Grundsätzlich soll bereits mit dem Scheidungsbegehren eine vollständige Vereinbarung (Konvention) über die Scheidung und deren Folgen eingereicht werden (Art. 111 Abs. 1 ZGB).
Falls das Aushandeln der Einzelheiten schwer fällt, kann man dem Gericht nur eine Teilvereinbarung über den gemeinsamen Scheidungswillen und allenfalls über weitere Fragen einzureichen und den Antrag zu stellen, das Gericht solle über die verbleibenden Fragen entscheiden. Die zweijährige Wartefrist entfällt. - Einseitige Scheidungsklage
Ein Partner will die Scheidung, der andere nicht. Voraussetzung: mindestens 2 Jahre Trennung. Das Gericht scheidet dann auf Klage eines Ehepartners.
Was muss geregelt werden?
Eine Scheidung regelt mehr als nur die Auflösung der Ehe.
Folgende Punkte müssen geklärt sein:
✓ Kindesrecht: elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht
✓ Kindesunterhalt
✓ Ehegattenunterhalt
✓ Güterrecht: Aufteilung des Vermögens
✓ Berufliche Vorsorge (Pensionskasse): Splitting
✓ Wohnsituation
Gemeinsame elterliche Sorge — der Normalfall
Seit 2014 gilt in der Schweiz die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall — auch nach der Scheidung. Beide Elternteile bleiben gleichberechtigt für wichtige Entscheide (Schule, Gesundheit, Religion) zuständig. Die Obhut — also der Alltag des Kindes — kann abwechselnd (Wechselmodell) oder bei einem Elternteil (mit Besuchsrecht für den anderen) geregelt werden.
⚠ Das Kindeswohl ist immer vorrangig.
Was die Eltern vereinbaren, muss vom Gericht genehmigt werden.
Unterhalt — wer zahlt was?
Kindesunterhalt
Der nicht obhutsberechtigte Elternteil zahlt Unterhalt bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des Kindes — in der Regel bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung. Die Höhe richtet sich nach den Lebenshaltungskosten des Kindes und der Leistungsfähigkeit des zahlenden Elternteils.
Ehegattenunterhalt
Nachehelicher Unterhalt ist nicht selbstverständlich. Er wird gesprochen, wenn ein Ehepartner aufgrund der Ehe (z.B. durch Kinderbetreuung, Karriereverzicht) wirtschaftlich benachteiligt ist. Ziel ist die Eigenversorgung — Unterhalt ist zeitlich begrenzt.
Güterrecht: Was gehört wem?
In der Schweiz gilt für Ehepaare ohne Ehevertrag der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung:
✓ Eigengut (z.B. Vermögen von vor der Ehe, Erbschaften, Schenkungen) bleibt beim jeweiligen Ehepartner
✓ Errungenschaft (alles während der Ehe Erworbene, insbesondere Arbeitseinkommen) wird hälftig geteilt
⚠ Ein Ehevertrag kann diese Aufteilung verändern — prüfen Sie, ob ein solcher besteht.
Pensionskasse: das Splitting
Bei einer Scheidung werden die während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben hälftig geteilt — unabhängig davon, wer wie viel verdient hat. Guthaben, die vor der Ehe angespart wurden, bleiben ausgenommen. Ausnahmen sind möglich, müssen aber vereinbart und gerichtlich genehmigt werden.
Was kostet eine Scheidung in der Schweiz?
Die Kosten hängen davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder strittig ist:
Einvernehmliche Scheidung:
Gerichtskosten CHF 1'000 bis 3'000, Anwaltskosten je nach Aufwand
Strittige Scheidung:
Gerichtskosten CHF 3'000 bis 10'000+, Anwaltskosten CHF 5'000 bis 20'000+ pro Partei
Die grösste Kostentreiber sind Streitigkeiten um Unterhalt, Obhut und Vermögensaufteilung.
Wann brauche ich einen Anwalt?
✓ Bei Uneinigkeit über Kinder, Unterhalt oder Vermögen
✓ Wenn ein Ehevertrag besteht
✓ Bei Liegenschaften oder Unternehmensbeteiligungen
✓ Wenn der andere Ehepartner anwaltlich vertreten ist
✓ Bei internationalen Verhältnissen (verschiedene Nationalitäten, Auslandsvermögen)
✓ Wenn Sie die Scheidungsvereinbarung prüfen lassen wollen, bevor Sie unterschreiben
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