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Mietrecht für Unternehmen: Was bei Geschäftsmieten gilt.
Wer Geschäftsräume mietet, bewegt sich auf anderem rechtlichem Terrain als ein Wohnungsmieter. Das Schweizer Mietrecht unterscheidet klar zwischen Wohn- und Geschäftsmiete — und bei Letzteren gelten deutlich weniger zwingende Schutzvorschriften. Das gibt beiden Parteien mehr Verhandlungsfreiheit, bedeutet aber auch: Wer nicht aufpasst, sitzt schnell in einer ungünstigen Vertragssituation fest.
Besonders kritisch sind Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Gewerbemietverträge werden oft auf mehrere Jahre abgeschlossen, mit automatischer Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine verpasste Kündigungsfrist kann bedeuten, dass ein Unternehmen für weitere drei oder fünf Jahre gebunden bleibt — auch wenn sich die Geschäftslage grundlegend verändert hat.
Ebenfalls wichtig: die Frage der Untermiete und Nachfolgeregelung. Was passiert, wenn das Unternehmen verkauft wird, umzieht oder den Betrieb einstellt? Nicht jeder Vertrag enthält dazu klare Regelungen — und das kann teuer werden.
Auch Mietzinsanpassungen, Nebenkosten und der Zustand der Räumlichkeiten bei Übergabe und Rückgabe sind häufige Streitpunkte. Wer bereits beim Vertragsabschluss die richtigen Fragen stellt und kritische Punkte schriftlich festhält, vermeidet später kostspielige Auseinandersetzungen.
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