Mangelhafte Arbeit: Was sind meine Rechte?

Der Handwerker hat mangelhaft gearbeitet und / oder zu viel verrechnet? 
Ihre Rechte in der Schweiz. LexAssist® hilft.

Wann liegt ein Mangel vor?
Ein Mangel liegt vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte oder üblicherweise erwartete Qualität aufweist.

Typische Mängel:

  • Handwerkliche Fehler: undichte Stellen, schiefe Fliesen, schlecht schliessende Türen
  • Verwendung falscher Materialien
  • Unvollständige Ausführung – Arbeiten die nicht fertiggestellt wurden
  • Abweichung von der vereinbarten Ausführung

Das Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 368) gibt Ihnen in diesem Fall klare Rechte. 

Ihre Rechte bei mangelhafter Arbeit:

  • Nachbesserung verlangen: Der Handwerker muss den Mangel kostenlos beheben 
  • Preisminderung: Wenn Nachbesserung nicht möglich oder zumutbar ist 
  • Wandelung: Rückgabe des Werks und Rückerstattung des Preises bei schwerem Mangel 
  • Schadenersatz: Bei Verschulden des Handwerkers  

Wichtig:
Mängel müssen nach Abnahme des Werks sofort gemeldet werden. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen seine Ansprüche.


Was tun bei überhöhter Rechnung? 
Wenn kein fixer Preis vereinbart war, schulden Sie einen «angemessenen» Lohn (OR Art. 374). Was angemessen ist, richtet sich nach Branchenüblichkeit und Aufwand. 

Was Sie machen müssen:

  • Rechnung schriftlich beanstanden mit konkreter Begründung 
  • Vergleichsofferten einholen als Referenz 
  • Nur den unbestrittenen Teil bezahlen, Rest unter Vorbehalt  

Achtung:
Den unbestrittenen Teil der Rechnung trotzdem bezahlen – sonst riskieren Sie Mahnkosten und Betreibung auf den gesamten Betrag.

Was wenn der Handwerker nicht reagiert?

Leider keine Seltenheit. In diesem Fall: 

  • Schriftliche Korrespondenz vollständig aufbewahren
  • Fotos und wenn möglich ein unabhängiges Gutachten als Beweismittel sichern
  • Schlichtungsverfahren oder Klage beim zuständigen Gericht

Eine frühzeitige Erstabklärung durch einen Anwalt hilft einzuschätzen, ob und wie sich das Vorgehen lohnt – bevor Sie Zeit und Nerven in ein aussichtsloses Verfahren investieren.


 Vorgehen Schritt für Schritt:

  • Mängel schriftlich und fotografisch dokumentieren
  • Schriftliche Mängelrüge mit Frist zur Nachbesserung (14 Tage)
  • Bei Untätigkeit: Rechtliche Schritte einleiten  

LexAssist® hilft Ihnen mit einem Musterbrief für die Mängelrüge und begleitet Sie bei weiteren Schritten – zum Fixpreis.

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