Redaktion: Sandro Corpina, dipl. oec., MBA
Fachliche Prüfung: Stephanie Rippmann, lic. iur., Rechtsanwältin
Stand: August 2026
Die eigene Wohnung oder ein Zweitobjekt kurzzeitig vermieten ist verlockend und klingt einfach – ist es aber rechtlich oft nicht. Bewilligungen, Steuern, Reglemente und Haftungsfragen können schnell zum Problem werden.
Dieser Beitrag zeigt, worauf Private achten müssen.
Brauchen Sie eine Bewilligung?
Die Kurzzeitvermietung (Airbnb & Co.) ist in der Schweiz kantonal und teils kommunal unterschiedlich geregelt. Es gibt keine einheitliche Bundesregelung.
- Manche Gemeinden verlangen eine Meldung oder Bewilligung ab einer bestimmten Anzahl Vermietungstage pro Jahr
- Kurtaxenpflicht besteht in praktisch allen Tourismusgemeinden
- Manche Kantone unterscheiden zwischen gelegentlicher und gewerbsmässiger Vermietung – ab einer gewissen Schwelle gelten strengere Auflagen
✓ Tipp:
Bevor Sie ein Inserat aufschalten: bei der Gemeinde nachfragen, ob eine Meldepflicht oder Kurtaxenpflicht besteht. Das ist meist eine kurze Anfrage, erspart aber spätere Bussen.
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Was gilt, wenn Sie zur Miete wohnen?
Wer selbst Mieter ist und die Wohnung (teilweise) weitervermieten will, braucht in der Regel die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft. Ohne Zustimmung drohen Abmahnung oder im Wiederholungsfall Kündigung.
⚠ Was auf dem Spiel steht:
Unerlaubte Untervermietung über Airbnb gilt in der Rechtsprechung regelmässig als Verletzung der Sorgfaltspflicht des Mieters – mit Kündigungsrisiko.
Stockwerkeigentum und Reglemente
Bei Eigentumswohnungen kann das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft (STWEG) die Kurzzeitvermietung einschränken oder ganz verbieten. Ein Blick ins Reglement vor dem ersten Inserat lohnt sich.
Steuern nicht vergessen
- Mieteinnahmen aus Kurzzeitvermietung sind als Einkommen zu versteuern
- Bei regelmässiger, gewerblicher Vermietung kann die Mehrwertsteuerpflicht relevant werden
- Airbnb und ähnliche Plattformen melden Einnahmen teils direkt an Steuerbehörden
Haftung und Versicherung
- Die private Haftpflichtversicherung deckt gewerbliche Vermietung oft nicht automatisch ab – Rückfrage beim Versicherer empfohlen
- Schäden durch Gäste sollten vertraglich (Kaution, Hausordnung) geregelt sein
- Eine klare schriftliche Vereinbarung mit Gästen schützt im Streitfall
Wann lohnt sich einen Anfruf bei LexAssist®?
- Sie sind unsicher, ob eine Bewilligung nötig ist
- Der Vermieter oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft untersagt die Vermietung nachträglich
- Es kommt zu einem Schadenfall mit einem Gast
- Die Steuerbehörde stellt Nachforderungen
- Sie möchten einen Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen
- Sie haben eine konkrete Rechtsfrage, aber (noch) keinen Streitfall
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. LexAssist® vermittelt lizenzierte Partneranwälte für Ihre konkrete Situation.

