Der Arbeitsvertrag — was KMU wissen müssen

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich, schriftlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden — rechtsgültig ist er in allen Fällen. Trotzdem empfiehlt sich die Schriftform dringend, denn im Streitfall zählt, was beweisbar ist.

Was gehört zwingend in jeden Arbeitsvertrag? Das Schweizer Obligationenrecht schreibt einige Mindestinhalte vor: Funktion und Aufgabenbereich, Lohn und Lohnbestandteile, Arbeitszeit sowie Ferienanspruch. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Punkte, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar sind — etwa Regelungen zu Konkurrenzverboten, Datenschutz, Homeoffice oder der Nutzung von Firmengeräten.

Gerade bei KMU begegnen wir häufig denselben Fehlerquellen: zu vage formulierte Stellenbeschreibungen, fehlende Probezeitmeldungen, oder Klauseln die zwar vereinbart wurden, aber gesetzlich gar nicht durchsetzbar sind. Ein klassisches Beispiel ist das übermässig weitreichende Konkurrenzverbot — es ist nur gültig, wenn es zeitlich, örtlich und sachlich klar begrenzt ist. 

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